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Erstattung von Fitnesskursgebühren

Mit der am 01.01.2000 im Rahmen des GKV-Gesundheitsreformgesetzes in Kraft getretenen Neufassung des § 20 Abs. 1 bis 3 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) erhalten die Krankenkassen einen nun größeren Handlungsrahmen für Maßnahmen zur Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Was ist Primärprävention? Unter Primärprävention versteht man alle Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Verhinderung von Krankheiten bzw. zur Verlangsamung ihrer Entstehung. Ziel dieser Maßnahmen soll zum einen die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sein. Zum anderen möchte man die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen verringern.

Auch Fitnesskurse werden von den Krankenkassen mit 80% bis 100% bezuschusst, wobei ein Betrag von 75€ nicht überstiegen werden darf. Dabei müssen die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 20 Abs. 1 bis 3 SGB V festgelegt hat, erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Maßnahme im Vorfeld von der zuständigen Krankenkasse genhmigt werden muss. Die Mindestteilnahme am Kurs beträgt 80% .

Des Weiteren hat der Antragsteller seine Teilnahme zu dokumentieren. Da die Bedingungen einer Bezuschussung zwischen den Krankenkassen unterschiedlich sind, empfiehlt sich ein Krankenkassenvergleich. Vergleicht man die einzelenen Versicherungen, lässt sich eine Menge Geld sparen.

 
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