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Krankenversicherungen unterstützen Beratung für Ernährung

Wer langfristig sein Gewicht im Rahmen einer Diät reduzieren möchte, kann in manchen Fällen die Hilfe seines Krankenversicherers in Anspruch nehmen.

Eine Ernährungsberatung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion gilt als gesundheitserhaltende Maßnahme und ist als Individualleistung im Leistungskatalog fast aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen enthalten. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, können die Krankenversicherungen frei entscheiden.

So richtet sich die Kostenbeteiligung bei privaten Krankenversicherungen danach, ob Diät und Ernährungsberatung in den Leistungen des gewählten Tarifs enthalten sind. Der abgeschlossene Tarif ist außerdem entscheidend für die Höhe des Zuschusses. Oftmals sind für privat Versicherte die Leistungen zu 100 % abzugsfähig und es werden - anders als bei gesetzlichen Krankenkassen - auch eher unkonventionelle, individualisierte Maßnahmen bezuschusst. Das können z.B. Aufenthalte in privaten, auf Adipositas spezialisierten Kurkliniken oder Behandlungen durch einen Heilpraktiker sein. Für Gewichtsreduzierung, Fitness und Diät bieten private Krankenversicherungen auch vielfach eigene Programme im Rahmen von Online-Kursen oder individueller Einzelbetreuung an. Um zu erfahren, ob die aktuelle Versicherungsgesellschaft auch wirklich die besten Leistungen bietet, kann ein private Krankenversicherung Vergleich durchgeführt werden. Der Überblick vergleicht unabhängig die Tarife aller Anbieter und unterstützt bei der Anbieterwahl.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird über eine Kostenübernahme durch den Versicherer im Einzelfall entschieden. Übergewicht und Krankheiten durch falsche Ernährung belasten die gesetzlichen Krankenkassen in zunehmendem Maße. Etwa ein Drittel des jährlichen Krankenkassen-Budgets wird mittlerweile für die daraus resultierenden Folgekosten aufgewendet. Der Gesetzgeber erlaubt den gesetzlichen Krankenkassen daher eine Kostenübernahme für Präventivmaßnahmen in Höhe von bis zu 80 %. Der große Konkurrenzdruck unter den Krankenkassen erhöht zusätzlich die Chancen des Versicherten auf finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen zur Gewichtsreduktion und Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

Voraussetzung ist zunächst das Vorliegen von Übergewicht in einem Ausmaß, das ärztlicherseits als gesundheitsschädigend eingestuft wird. Der Arzt muss außerdem bescheinigen, dass Hilfe durch einen Ernährungsberater (Liste nach PLZ Gebieten ) und Diät aller Wahrscheinlichkeit nach der Gesunderhaltung, bzw. Wiederherstellung des Patienten dienen können. Möchte der Versicherte einen Ernährungsberatungskurs in Anspruch nehmen, muss dieser von einem zertifizierten, staatlich anerkannten Fachberater durchgeführt werden.

Viele gesetzliche Krankenversicherungen weisen ihre Mitglieder darauf hin, dass sie eigene Abnehm- und Fitnessprogramme anbieten. So werden Ernährungskurse in Volkshochschulen und Mitgliedschaften in Fitness-Studios bezuschusst oder mir Bonuspunkten belohnt. Für chronisch Kranke wie Diabetiker, deren Krankheit durch Ernährungsumstellungen günstig zu beeinflussen ist, bieten gesetzliche Krankenkassen vielfach eigene Programme an.

Sowohl bei gesetzlichen als auch bei privaten Krankenversicherungen sollte die Kostenübernahme in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme abgeklärt werden.

 
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