Fitness-Tipps

Krankenkasse für Sportler

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist in Deutschland grundsätzlich Pflicht. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Doch auch wenn man keine Wahl hat, ob man krankenversichert sein möchte, oder nicht, so hat man doch eine große Auswahl an Krankenkassen, deren Leistungsangebot sich teils stark unterscheidet.
Teilen:

S

chon als Normalbürger fällt die Wahl oft nicht leicht. Welche Sonderleistungen werden benötigt oder gewünscht? Und wie hoch darf der Zusatzbeitrag ausfallen? Noch schwieriger wird die Wahl, für alle diejenigen mit besonders hohem Verletzungsrisiko, wie beispielsweise Bergarbeiter, Sicherheitskräfte, oder Sportler.
Auf letztere soll im Folgenden näher eingegangen werden.

Worauf sollten Sportler achten?

Da es im Leistungssport zu extremen Beanspruchungen des Körpers kommt und die Verletzungsgefahr enorm ist, ist die Wahl der richtigen Krankenkasse nichts, dass auf die leichte Schulter genommen werden sollte.

Welche Zuschüsse gibt es von der Krankenkasse? Werden Fitness Kurse angeboten, oder gibt es kostenfreie Untersuchungen, um die körperliche Fitness festzustellen? Das sind Fragen, die sich ein Sportler stellen sollte.

Sportlichkeit, Integrität und Solidarität – darauf kommt es an. So sieht es auch Christoph Metzelder – ehemaliger Fußballprofi und Markenbotschafter der Krankenkasse VIACTIV.

Welche Krankenkasse kommt in Frage?

Viele Krankenkassen bieten diverse Leistungen für Sporttreibende an. So beispielsweise HEK Hanseatische Krankenkasse, Barmer GEK, DAK-Gesundheit und auch, die eben schon genannte VIACTIV.

Letztere ist mit 70 Standorten in ganz Deutschland und 780.000 Versicherten die größte Betriebskrankenkasse in Nordrhein-Westfalen und die drittgrößte bundesweit. Sie bietet umfassende Leistungen, wie einen Sportcheck, diverse Fitness-Kurse inklusive Beratung und Zuschüsse für 2 Kurse im Jahr.

Die Leistungen der VIACTIV im Detail

Bei der VIACTIV gibt es die Möglichkeit sich einem Sportcheck zu unterziehen. Dieser „Sport-TÜV“ umfasst verschiedene internistische und orthopädische Untersuchungen und stellt fest, auf welchem Fitnesslevel sich der Sportler befindet, bzw. welche Sport- und Trainingsarten ratsam sind.

Hier wird alles gecheckt, was wichtig ist, um erfolgreich und gesund Sport treiben zu können.
Dazu zählen beispielsweise EKG in Ruhe und Belastung, ein ausführlicher Krankheits- und Befundbericht, Anamnese und klinische Untersuchung. Nach Abschluss des Checks wird abschießend über die Ergebnisse gesprochen, um einen individuellen Trainingsplan aufzustellen.

Abhängig vom Ergebnis des Sport-Checks stehen verschiedene Kursangebote zur Auswahl, welche die Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer etc. stärken. Je nachdem worauf es ankommt und welche Ziele erreicht werden sollen.

Zusätzlich werden Tipps zur aktiven Entspannung und bewussten Ernährung gegeben. Bei erfolgreicher Teilnahme an den Fitnesskursen werden diese bei der VIACTIV mit Zuschüssen von bis zu 200 Euro im Jahr unterstützt.

Bei regelmäßiger Teilnahme und gesunder Lebensweise besteht sogar die Möglichkeit noch einmal 100 Euro zusätzlich im Jahr zu bekommen. Weiterhin lassen sich die Trainingspläne nach Kursabschluss, durch die Zusammenarbeit mit qualitätsgeprüften Sportstudios bequem in den Alltag integrieren und fortführen.

Erstattung von Fitnesskursgebühren

Mit der am 01.01.2000 im Rahmen des GKV-Gesundheitsreformgesetzes in Kraft getretenen Neufassung des § 20 Abs. 1 bis 3 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) erhalten die Krankenkassen einen nun größeren Handlungsrahmen für Maßnahmen zur Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Was ist Primärprävention? Unter Primärprävention versteht man alle Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Verhinderung von Krankheiten bzw. zur Verlangsamung ihrer Entstehung. Ziel dieser Maßnahmen soll zum einen die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sein. Zum anderen möchte man die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen verringern.
Auch Fitnesskurse werden von den Krankenkassen mit 80% bis 100% bezuschusst, wobei ein Betrag von 75€ nicht überstiegen werden darf. Dabei müssen die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 20 Abs. 1 bis 3 SGB V festgelegt hat, erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Maßnahme im Vorfeld von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden muss. Die Mindestteilnahme am Kurs beträgt 80%.

Des Weiteren hat der Antragsteller seine Teilnahme zu dokumentieren. Da die Bedingungen einer Bezuschussung zwischen den Krankenkassen unterschiedlich sind, empfiehlt sich ein Krankenkassenvergleich. Vergleicht man die einzelnen Versicherungen, lässt sich eine Menge Geld sparen.

Krankenversicherungen unterstützen Beratung für Ernährung

Eine Ernährungsberatung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion gilt als gesundheitserhaltende Maßnahme und ist als Individualleistung im Leistungskatalog fast aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen enthalten. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, können die Krankenversicherungen frei entscheiden.

So richtet sich die Kostenbeteiligung bei privaten Krankenversicherungen danach, ob Diät und Ernährungsberatung in den Leistungen des gewählten Tarifs enthalten sind. Der abgeschlossene Tarif ist außerdem entscheidend für die Höhe des Zuschusses. Oftmals sind für privat Versicherte die Leistungen zu 100 % abzugsfähig und es werden – anders als bei gesetzlichen Krankenkassen – auch eher unkonventionelle, individualisierte Maßnahmen bezuschusst. Das können z.B. Aufenthalte in privaten, auf Adipositas spezialisierten Kurkliniken oder Behandlungen durch einen Heilpraktiker sein. Für Gewichtsreduzierung, Fitness und Diät bieten private Krankenversicherungen auch vielfach eigene Programme im Rahmen von Online-Kursen oder individueller Einzelbetreuung an. Um zu erfahren, ob die aktuelle Versicherungsgesellschaft auch wirklich die besten Leistungen bietet, kann ein private Krankenversicherung Vergleich durchgeführt werden. Der Überblick vergleicht unabhängig die Tarife aller Anbieter und unterstützt bei der Anbieterwahl.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird über eine Kostenübernahme durch den Versicherer im Einzelfall entschieden. Übergewicht und Krankheiten durch falsche Ernährung belasten die gesetzlichen Krankenkassen in zunehmendem Maße. Etwa ein Drittel des jährlichen Krankenkassen-Budgets wird mittlerweile für die daraus resultierenden Folgekosten aufgewendet. Der Gesetzgeber erlaubt den gesetzlichen Krankenkassen daher eine Kostenübernahme für Präventivmaßnahmen in Höhe von bis zu 80 %. Der große Konkurrenzdruck unter den Krankenkassen erhöht zusätzlich die Chancen des Versicherten auf finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen zur Gewichtsreduktion und Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

Voraussetzung ist zunächst das Vorliegen von Übergewicht in einem Ausmaß, das ärztlicherseits als gesundheitsschädigend eingestuft wird. Der Arzt muss außerdem bescheinigen, dass Hilfe durch einen Ernährungsberater (Liste nach PLZ Gebieten ) und Diät aller Wahrscheinlichkeit nach der Gesunderhaltung, bzw. Wiederherstellung des Patienten dienen können. Möchte der Versicherte einen Ernährungsberatungskurs in Anspruch nehmen, muss dieser von einem zertifizierten, staatlich anerkannten Fachberater durchgeführt werden.

Viele gesetzliche Krankenversicherungen weisen ihre Mitglieder darauf hin, dass sie eigene Abnehm- und Fitnessprogramme anbieten. So werden Ernährungskurse in Volkshochschulen und Mitgliedschaften in Fitness-Studios bezuschusst oder mir Bonuspunkten belohnt. Für chronisch Kranke wie Diabetiker, deren Krankheit durch Ernährungsumstellungen günstig zu beeinflussen ist, bieten gesetzliche Krankenkassen vielfach eigene Programme an.

Sowohl bei gesetzlichen als auch bei privaten Krankenversicherungen sollte die Kostenübernahme in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme abgeklärt werden.

Bessere Leistung und mehr Gesundheit mit einer Krankenzusatzversicherung

Ob hochwertiger Zahnersatz, Zweibettzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilbehandlung – mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich all diese Wünsche kaum erfüllen. Auch moderne Therapien sind wegen ihrer mitunter erhöhten Gebührensätze für Kassenpatienten zumeist tabu. Um die hier bestehende Versorgungslücke zu schließen und in den Genuss einer besseren Behandlung zu kommen, ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung sehr zu sinnvoll.

Krankenkassen leisten nur noch für die Grundversorgung

Seit vielen Jahren haben die gesetzlichen Krankenversicherungen – eine Übersicht aller Verbände ist unter vdek.com – ihre Leistungen immer weiter zurückgefahren. So werden heute grundsätzlich nur noch Kosten für „medizinisch notwendige Behandlungen“ übernommen. Den Rahmen dessen, was unter diesem Begriff zu verstehen ist, halten die Krankenkassen erfahrungsgemäß sehr eng. In der Regel handelt es sich jedoch um reine Standardleistungen, die aufgrund des Gesundheitszustandes eines Patienten unvermeidbar sind und die eine Weiterführung des Lebens auf „normalem Niveau“ ermöglichen sollen.

Alle über die Basisbehandlung hinausgehenden Leistungen – wie beispielsweise die Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz, die Unterbringung in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus oder auch die Inanspruchnahme besonderer alternativer Heilmethoden – sind zumeist ausgeschlossen. Vielfach werden ferner auch Aufwendungen für neuartige Therapieansätze, schonende Operationsverfahren oder schmerzarme Behandlungen nicht von den Krankenkassen übernommen. Wer auf diese oft sehr sinnvollen und langfristig auch besseren Methoden nicht verzichten will, muss die Differenz somit aus der eigenen Tasche bezahlen. Dass dabei zum Teil sehr hohe Beträge entstehen können, liegt auf der Hand.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung auf der sicheren Seite

Damit eine bessere medizinische Versorgung in Anspruch genommen werden kann, ohne dass dabei möglicherweise sehr hohe Kosten selbst zu tragen sind, ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung dringend zu empfehlen – eine Übersicht findet man auf pkv.de. Je nach Vertragsgestaltung werden die entstandenen Aufwendungen für besondere medizinische und zahnärztliche sowie zahntechnische und naturheilkundliche Leistungen dann problemlos übernommen. Auch bestimmte Optionen wie die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus sind möglich. Die monatlichen Ausgaben für eine entsprechende Zusatzversicherung halten sich dabei zumeist in Grenzen und rentieren sich bei der späteren Inanspruchnahme der Leistungen oft schnell. Gesetzlich Versicherte sollten daher ihre eigene Situation genau prüfen und sich entsprechenden Zusatzschutz vergleichen und verschaffen.

Vor allem für gesundheitsbewusste Menschen interessant

Viele Menschen unserer Tage sind sehr gesundheitsbewusst. Neben einer entsprechenden Lebensweise gehören regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oft ganz selbstverständlich dazu. Damit auch hier keine Kostenlücke entsteht und die sogenannten „individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGEL) nicht vom Patienten selbst zu bezahlen sind, kommt eine private Krankenzusatzversicherung genau richtig. Überdies können trotz täglichem Fitnesstraining und einer gesundheitsbewussten Lebensweise irgendwann auch Behandlungen notwendig werden, die von den Kassen nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Mit einer Krankenzusatzversicherung sind Kassenpatienten auch hier in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.